Art. 26 DSGVO - Gemeinsam Verantwortliche
Vorbemerkung
Soweit die PAYBACK GmbH und/oder SMARTSTREAM TV GmbH gemeinsame Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind, sind die Pflichten wie folgt verteilt.
Anlaufstelle für die betroffenen Personen i.S.v. Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO:
    PAYBACK GmbH
    PAYBACK Service Center
    Postfach 23 21 03, 85330 München
    Telefon: 089 / 540 20 80 20
    Fax: 0180 / 50 55 108
| Um welche Datenverarbeitungen geht es? | |||
|---|---|---|---|
| Beschreibung der Verarbeitung | Setzen eines Third-Party-Cookies für nachfolgendes Cookie-Matching | Lieferung von soziodemografischen Strukturdaten zur Nutzung im Rahmen von ausgespielter Online Werbung. | Nutzung der gelieferten soziodemografischen Strukturdaten für Look-alike-Modelling | 
| Zwecke der Verarbeitung | Cookie-Matching | Look-alike-Modelling | Ausspielung von Online Werbung auf Basis der gebildeten Look-Alikes | 
| Wer ist als gemeinsamer Verantwortlicher beteiligt? | |||
| PAYBACK GmbH ("PB") | ja | ja | nein | 
| SMARTSTREAM TV GmbH("Smartstream") | ja | ja | ja | 
| Welcher Verantwortliche erfüllt welche Pflicht? | |||
| Art. 12 Anlaufstelle und Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person | PB für sich und Smartstream. Grundsätzlich können betroffene Personen gegenüber beiden Parteien ihre Rechte geltend machen. PB publiziert jedoch seine Kontaktdaten als generelle Anlaufstelle. | PB für sich und Smartstream. Grundsätzlich können betroffene Personen gegenüber beiden Parteien ihre Rechte geltend machen. PB publiziert jedoch seine Kontaktdaten als generelle Anlaufstelle. | PB für sich und Smartstream. Grundsätzlich können betroffene Personen gegenüber beiden Parteien ihre Rechte geltend machen. PB publiziert jedoch seine Kontaktdaten als generelle Anlaufstelle. | 
| Art. 13 Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten | PB für sich und Smartstream. | PB für sich und Smartstream. | PB für sich und Smartstream. | 
| Art. 14 Informationspflicht, wenn Daten nicht bei Betroffenem erhoben wurden | PB für sich und Smartstream. | PB für sich und Smartstream. | PAYBACK als Anlaufstelle für Smartstream, auf Basis der von Smartstream zur Verfügung gestellten Informationen, im Übrigen Smartstream selbst | 
| Art. 15 Bearbeitung von Auskunftsverlangen | jeder für sich | jeder für sich | Smartstream | 
| Art. 16 Bearbeitung von Berichtigungsanfragen | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | 
| Art. 17 o. 18 Bearbeitungen von Löschbegehren oder Beschränkung der Verarbeitung und Art. 19 Mitteilung der Löschpflicht | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | 
| Art. 20 Abwicklung von Herausgabeverlangen (Datenportabilität) | jeder für sich | jeder für sich | Smartstream | 
| Art. 21 Bearbeitung von Widersprüchen | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | jeder für sich, wird aber innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit den jeweils anderen Verantwortlichen mitgeteilt | 
| Art. 24 i.V. m. Art. 32 Festlegung, Dokumentation, Überprüfung und Aktualisierung der techn.-org. Maßnahmen | jeder für die technisch jeweils bei ihm durchgeführte Datenverarbeitung | jeder für die technisch jeweils bei ihm durchgeführte Datenverarbeitung | Smartstream für die technisch durchgeführte Datenverarbeitung | 
| Art. 28 Einschaltung von Auftragsverarbeitern bzw. Unterauftragsverarbeitern und deren Überprüfung | jeder für die technisch jeweils bei ihm durchgeführte Datenverarbeitung | jeder für die technisch jeweils bei ihm durchgeführte Datenverarbeitung | Smartstream für die technisch durchgeführte Datenverarbeitung | 
| Art. 30 Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten | jeder für die Verfahren, für die er alleiniger Verantwortlicher ist. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit: Jeder Beteiligte beschreibt den Teil der Verarbeitung, den er technisch durchführt | jeder für die Verfahren, für die er alleiniger Verantwortlicher ist. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit: Jeder Beteiligte beschreibt den Teil der Verarbeitung, den er technisch durchführt | Smartstream für die technisch durchgeführte Datenverarbeitung | 
| Art. 33, 34 Prozess bei meldepflichtigen Datenpannen | jeder für sich; konkrete Meldungen werden durch PB koordinert | jeder für sich; konkrete Meldungen werden durch PB koordinert | Smartstream für die technisch durchgeführte Datenverarbeitung | 
| Art. 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten | jeder für sich | jeder für sich | jeder für sich | 
